Rechtlicher Hintergrund
Die aktuell gültige DVGW-TRGI 2008 wurde nunmehr als technische Regel deklariert. Technische Regeln sind prinzipiell keine Gesetzesgrundlagen, entbinden jedoch Eigentümer nicht von ihren Verkehrssicherungspflichten. Vermietern obliegt darüber hinaus die Prüfungs- und Instandhaltungspflicht gegenüber ihren Mietern. Im Schadensfall müssen diese nachweisen, dass die Gasleitungen regelmäßig, sach- und fachgerecht überprüft wurden.
In der TRGI 2008 [Kapitel 13.3.1.1] wird unter anderem festgelegt, dass die Gasleitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung bis zu den angeschlossenen Geräten jährlich einmal gezielt einer Sichtkontrolle unterzogen werden sollen. (Jahres-Check)
Desweiteren ist die Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit alle 12 Jahre durch ein Vertragsinstallationsunternehmen prüfen zu lassen.